Allgemeine Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der Internetplattform
- Die Internetplattform http://www.speicherdomicil.de und weitere dem angeschlossenen Internetadressen werden von der Neuen Medien Agentur Kai Suzuki GmbH zur Vermittlung von Ferienwohnungen betrieben. Bei der Buchung einer Ferienwohnung oder anderer Dienstleistungen ist die Neue Medien Agentur Kai Suzuki GmbH keinesfalls als Verkäufer tätig, sondern als Vermittler zwischen den Vermieter/Dienstleister und dem Kunden.
- Diese Internetseiten sind grundsätzlich aufrufbar, ohne dass Sie Informationen zu Ihrer Person eingeben müssen. Wenn Sie diese Internetseiten besuchen werden jedoch sog. Nutzungsdaten wie z.B. Ihre IP-Adresse vorübergehend technisch bedingt gespeichert. Andere personenbezogene Daten wie z.B. Ihr Name, Ihre Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse werden nicht erfasst, es sei denn, dass diese Angaben benötigt werden. Dies kann zum Beispiel im Rahmen einer Bestellung für ein Produkt oder für einzelne Informationsangebote und Dienste der Fall sein.
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Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier.
Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen zwischen Mieter und Vermieter zur Anmietung eines Ferienobjekts (AGB)
- Die Vermietung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Vermieters. Die Internetplattform http://www.speicherdomicil.de werden von der Neuen Medien Agentur Kai Suzuki GmbH betrieben und werden ausschließlich zur Vermittlung von Ferienwohnungen genutzt. Abweichungen von diesem AGB sowie Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den Inhalt dieser AGB hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.
- Anmietungen können nur durch volljährige Personen erfolgen. Auf Verlangen ist die Volljährigkeit nachzuweisen.
- Sie bekommen nach Ihrer Online-Bestätigung gesondert eine Buchungsbestätigung mit wichtigen Vorabinformationen über Anreise, Schlüsselübergabe, Ansprechpartner vor Ort etc. an die von Ihnen benannte Email-Adresse zugesandt. Von Seiten des Vermieters wird die Buchung mit dem Versand dieser Buchungsbestätigung wirksam.
- Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie Informationen über die vom Vermieter erbetene Anzahlung, die zwischen 20 % und 100 % der Mietsumme, abhängig vom Zeitraum zwischen Buchungsdatum und Reiseantritt, beträgt. Die Anzahlung ist zum angegebenen Termin fällig, die Restzahlung sollte bis spätestens 3 Wochen auf dem Ihnen genannten Konto gutgeschrieben sein. Bankgebühren für Überweisungen und Auslandszahlungen werden nicht vom Vermieter übernommen und gehen zu Ihren Lasten. Bei kurzfristigen Buchungen und Anreisen binnen Monatsfrist, bittet der Vermieter um Überweisung des Gesamtbetrages. In diesem Fall werden die Mieter gebeten einen Überweisungsbeleg mitzubringen oder gegebenenfalls die Miete in bar bei Ankunft direkt an die Übergabeperson zu entrichten.
- Von Seiten des Vermieters wird die Buchung erst mit Eingang Ihrer Anzahlung wirksam. Beachten Sie bitte die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfristen.
- Mit der Bezahlung bzw. mit dem Bezug der Wohnung erklären Sie sich Ihrerseits mit der AGB und der Hausordnung ausdrücklich einverstanden.
- Ihre Vermieter geht fest davon aus, dass Sie nur mit der genannten und bestätigten Personenzahl anreisen. Kinder ab dem 8. Lebensjahr gelten in diesem Fall als volle Person. Änderungen in der Personenzahl sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
- Die Tagesmietpreise beziehen sich in der Ferienwohnung generell auf zwei Gäste. Ab dem dritten Gast wird ein Zuschlag berechnet, den Sie der Preisliste bzw. dem Mietvertrag entnehmen können. Wenn Sie sich bereits mit mehr als zwei Personen angemeldet haben, wurde Ihnen dieser Zuschlag mit dem Mietvertrag schon mitgeteilt.
- Ihre Ferienwohnung steht Ihnen in der Regel ab 15:00 Uhr zum Bezug bereit. Wenn Sie absehen, dass Ihre Ankunft nach 18:00 Uhr erfolgt, benachrichtigen Sie bitte die Ihnen benannte Kontaktperson telefonisch. Die Telefonnummer entnehmen Sie bitte den Rechnung. Ihr Vermieter bittet Sie, Ihr Ferienobjekt am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu verlassen und den Schlüssel an die Abnahmeperson zu übergeben. 10. Die Endreinigung wird durch den Vermieter durchgeführt. Die Wohnung ist vorgereinigt zu hinterlassen, dazu gehört das Leeren des Abfallbehälters, Spülen schmutzigen Geschirrs, Räumen der Spülmaschine etc. Bei Nichtbeachtung wird eine gesonderte Gebühr von 50,00 € nachberechnet.
- Eine Kündigung bzw. Stornierung der Buchung kann nur schriftlich erfolgen. Abhängig von der verbleibenden Zeit bis zum Reisebeginn und abhängig davon, ob die Wohnung vermietet werden kann, fallen folgende Stornogebühren an: Bis zum 29. Tag vor Anreise 20%, von 28. bis zum 15. Tag vor Anreise 40 %, vom 14. bis zum Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Gesamtpreises. Im Falle höherer Gewalt kann der Vertag beiderseitig gekündigt werden. Der Mietpreis wird dann anteilig erstattet.
- Hausordnungen sind durch den Mieter zu beachten. Die Verpflichtung Wohnung, Inventar und Einrichtung, sowie alle Gemeinschaftseinrichtungen des Hauses pfleglich zu behandeln, ist selbstverständlich und Bestandteil des Mietvertrags.
- Einrichtungen und/oder Inventar sind im und am angemieteten Objekt zu verbleiben. Kommt es zu Schäden und/oder Verlust an Einrichtung oder Inventar, werden die Mieter gebeten, diese der Ihnen genannten Kontaktperson zu melden. Bei Verschulden des Mieters sind solche Schäden zu ersetzen. Die Mitbenutzung von beispielweise Booten, Grill, Kamin o. ä. erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Unfällen wird keine Haftung durch den Vermieter übernommen.
- Wenn Sie Mängelrügen haben, wenden Sie sich bitte binnen Tagesfrist nach Ihrer Ankunft an die Ihnen genannte Kontaktadresse. Diese wird mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln um Abhilfe bemüht sein. Zur Anerkennung nachhaltiger Mängel bedarf es einer schriftlichen Mitteilung, die nicht später als zwei Tage nach Bekanntwerden des jeweiligen Umstandes erfolgen muss.
- Die Kaution wird nach mängelfreier Rückgabe innerhalb von 10 Tagen an Sie zurücküberwiesen.
- Alle Angaben, die nicht das Ferienobjekt selbst betreffen, sondern über Landschaft und Ferienort und –region informieren wollen, erfolgen ohne Gewähr.
- Mit der Reservierung bzw. Buchung durch den Mieter werden auch diese Geschäftsbedingungen anerkannt.
Allgemeine Hausordnungen der Mietobjekte
- Beschädigungen
- Sie haben die Wohnung ohne Mängel übernommen. Wenn Ihnen ein Defekt auffällt oder ein Einrichtungsgegenstand fehlt, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Wenn während Ihres Aufenthaltes etwas kaputt geht, sind wir für ein Hinweis dankbar. Bitte melden Sie den Schaden persönlich bei der Schlüsselabgabe.
- Der Ordnung halber möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie für Beschädigungen haften, die während Ihres Aufenthaltes entstehen. Es kann immer etwas kaputt gehen und wir können über alles reden. Bitte gehen Sie einfach so sorgfältig wie möglich mit der Wohnung und den Einrichtungsgegenständen um.
- Schutz vor Lärm
- Bitte akzeptieren Sie aus Rücksicht auf die anderen Gäste und Mitbewohner im Haus die üblichen Ruhezeiten. Üblicherweise liegen diese zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr bzw. zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr. Auch in den übrigen Zeiten gilt natürlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Üblicherweise herrscht in unserem Haus ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis. Damit dies so bleibt, bitten wir Sie, Fernseh-, Radio und Tongeräte stets auf Zimmerlautstärke einzustellen. Die Benutzung der Geräte im Freien ist untersagt.
- Spiel und Sport auf dem Grundstück sind untersagt.
- Sicherheit
- Bitte schließen Sie alle Fenster und Türen, wenn Sie die Wohnung verlassen, auch wenn dies nur kurzfristig geschehen sollte. Sonnenschirme und Sitzauflagen müssen grundsätzlich in die Wohnung gebracht werden. Dies gilt insbesondere, wenn ungemütliches Wetter herrscht oder zu erwarten ist. Die Nutzung des Sonnenschirms erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Schlüssel zu Ihrer Ferienwohnung geben Sie bitte nicht aus der Hand. Bei Verlust der Schlüssel haftet der Mieter. Die Kosten für die Beschaffung einer neuen Schließanlage trägt der Mieter.
- Zum Schutz sind die Haustüren immer geschlossen zu halten. Bei Verlust von Wertgegenständen und/oder Inventar haftet der Mieter.
- Hauseingänge, Treppen und Flure erfüllen ihren Zweck als Fluchtweg nur, wenn sie freigehalten werden. Sie dürfen daher nicht zugeparkt oder durch Fahr- oder Motorräder, Kinderwagen etc. versperrt werden.
- Versagt die allgemeine Flur- oder Treppenhausbeleuchtung, so ist unverzüglich die Kontaktperson zu benachrichtigen.
- Das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen ist auf den Balkonen und unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nicht gestattet.
- Reinigung
- aus/Wohnung und Grundstück sind rein zu halten. Verunreinigungen sind vom verantwortlichen Mieter unverzüglich zu beseitigen. Bitte achten Sie darauf, dass kein Abfall und Unrat im Haus, auf den Zugangswegen oder am Standplatz der Müllbehälter verschüttet wird.
- Der Müll soll in die bereitgestellten Abfallbehälter getrennt entsorgt werden. Der Müll ist vor Abreise aus der Wohnung zu entfernen. Es ist nicht Aufgabe der Reinigungskräfte dies zu tun.
- Schnee- und Eisbeseitigung und das Streuen bei Glätte erfolgt durch die Hausverwaltung bzw. eines Beauftragten.
- In die Toiletten und/oder Abflussbecken dürfen keine Haus- und Küchenabfälle, Windeln u. ä. geschüttet oder geworfen werden.
- Bitte beachten Sie, dass Geschirr nur im sauberen Zustand wieder in die Schränke eingeräumt wird. Gleiches gilt auch für Besteck, Töpfe und Geräte, die Sie benutzt haben. Das Spülen ist nicht Leistungsumfang der Endreinigung und würde Ihnen, je nach Aufwand, zwischen 35,00 € und 50,00 € in Rechnung gestellt werden.
- Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Wohnung nicht mit stark verschmutzten Straßenschuhen betreten. Das gilt insbesondere da, wo der Fußboden- oder Treppenbelag aus Teppich oder Holz besteht. Bei extremen Verschmutzungen des Mietobjektes würde Ihnen eine zusätzliche Reinigungspauschale, je nach Aufwand, in Rechnung gestellt werden.
- Im Haus/in der Wohnung herrscht striktes Rauchverbot. Grundsätzlich sind im Garten-/Balkonbereich Aschenbecher zu benutzen. Beschädigungen wie Brandflecken und Löcher in und an den Möbeln, Fußboden, Bettwäsche oder –zeug, Tischwäsche etc. haben zur Folge, dass wir Ihnen dieses zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung stellen müssen. Dies ist keineswegs im Mietpreis enthalten. Für verantwortungsbewusste Raucher ist es auch selbstverständlich, dass Zigarettenkippen nicht auf das Grundstück, auf die Straße oder in die Natur geworfen werden.
- Die Wohnung ist auch in den kalten Jahreszeiten ausreichend zu lüften. Normales Lüften sollte durch möglichst kurzfristiges Öffnen der Fenster erfolgen.
- Das Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen und Grünflächen ist nur an den gekennzeichneten Flächen erlaubt. Bitte benutzen Sie die Stellplätze, die zur Wohnung gehören. Fahrzeuge dürfen auf dem Grundstück nicht gewaschen werden. Ölwechsel und Reparaturen dürfen nicht auf dem Grundstück vorgenommen werden.
- Der Kamin in der Wohnung inklusive Grillrost ist gereinigt zu hinterlassen. Bei nichtgereinigten Hinterlassen des Kamins erlauben wir uns eine Gebühr für die Reinigung in Höhe von 20,00 € zu erheben. Verbrannt werden darf: Im Kamin nur handelsübliches Kaminholz und entsprechender Kaminanzünder. Sollten durch unsachgemäßen Verbrennen im Kamin Schäden festgestellt werden, werden wir diese an Sie weiterberechnen.
- Möbel/Inventar
Die Möbel und das Inventar haben einen festen Platz in der Wohnung, der sich nach deren Funktion richtet. Bitte stellen Sie die Möbel nicht um. Der Balkon ist möbliert. Die Verwendung der Wohnungsmöbel für Balkon, Terrasse oder Garten ist untersagt. Auch sonstiges Inventar, inklusive Besteck, Geschirr etc. sind in der Wohnung zu belassen. Auch die nachfolgenden Gäste möchten das Objekt in einem vollständigen Zustand beziehen und es ist mit einem erheblichen Aufwand für uns verbunden, bei Nichtbeachtung das Inventar den entsprechenden Objekten wieder zuzuordnen. - Kündigung
Bei mehrfachen Verstoß gegen diese Hausordnung kann der Vermieter den Mietvertrag einseitig kündigen und der Gast hat die Ferienwohnung sofort zu verlassen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises besteht nicht.
Allgemeine Hausordnungen der Mietobjekte
- Beschädigungen
- Sie haben die Wohnung ohne Mängel übernommen. Wenn Ihnen ein Defekt auffällt oder ein Einrichtungsgegenstand fehlt, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Wenn während Ihres Aufenthaltes etwas kaputt geht, sind wir für ein Hinweis dankbar. Bitte melden Sie den Schaden persönlich bei der Schlüsselabgabe.
- Der Ordnung halber möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie für Beschädigungen haften, die während Ihres Aufenthaltes entstehen. Es kann immer etwas kaputt gehen und wir können über alles reden. Bitte gehen Sie einfach so sorgfältig wie möglich mit der Wohnung und den Einrichtungsgegenständen um.
- Schutz vor Lärm
- Bitte akzeptieren Sie aus Rücksicht auf die anderen Gäste und Mitbewohner im Haus die üblichen Ruhezeiten. Üblicherweise liegen diese zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr bzw. zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr. Auch in den übrigen Zeiten gilt natürlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Üblicherweise herrscht in unserem Haus ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis. Damit dies so bleibt, bitten wir Sie, Fernseh-, Radio und Tongeräte stets auf Zimmerlautstärke einzustellen. Die Benutzung der Geräte im Freien ist untersagt.
- Spiel und Sport auf dem Grundstück sind untersagt.
- Sicherheit
- Bitte schließen Sie alle Fenster und Türen, wenn Sie die Wohnung verlassen, auch wenn dies nur kurzfristig geschehen sollte. Sonnenschirme und Sitzauflagen müssen grundsätzlich in die Wohnung gebracht werden. Dies gilt insbesondere, wenn ungemütliches Wetter herrscht oder zu erwarten ist. Die Nutzung des Sonnenschirms erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Schlüssel zu Ihrer Ferienwohnung geben Sie bitte nicht aus der Hand. Bei Verlust der Schlüssel haftet der Mieter. Die Kosten für die Beschaffung einer neuen Schließanlage trägt der Mieter.
- Zum Schutz sind die Haustüren immer geschlossen zu halten. Bei Verlust von Wertgegenständen und/oder Inventar haftet der Mieter.
- Hauseingänge, Treppen und Flure erfüllen ihren Zweck als Fluchtweg nur, wenn sie freigehalten werden. Sie dürfen daher nicht zugeparkt oder durch Fahr- oder Motorräder, Kinderwagen etc. versperrt werden.
- Versagt die allgemeine Flur- oder Treppenhausbeleuchtung, so ist unverzüglich die Kontaktperson zu benachrichtigen.
- Das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen ist auf den Balkonen und unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nicht gestattet.
- Reinigung
- aus/Wohnung und Grundstück sind rein zu halten. Verunreinigungen sind vom verantwortlichen Mieter unverzüglich zu beseitigen. Bitte achten Sie darauf, dass kein Abfall und Unrat im Haus, auf den Zugangswegen oder am Standplatz der Müllbehälter verschüttet wird.
- Der Müll soll in die bereitgestellten Abfallbehälter getrennt entsorgt werden. Der Müll ist vor Abreise aus der Wohnung zu entfernen. Es ist nicht Aufgabe der Reinigungskräfte dies zu tun.
- Schnee- und Eisbeseitigung und das Streuen bei Glätte erfolgt durch die Hausverwaltung bzw. eines Beauftragten.
- In die Toiletten und/oder Abflussbecken dürfen keine Haus- und Küchenabfälle, Windeln u. ä. geschüttet oder geworfen werden.
- Bitte beachten Sie, dass Geschirr nur im sauberen Zustand wieder in die Schränke eingeräumt wird. Gleiches gilt auch für Besteck, Töpfe und Geräte, die Sie benutzt haben. Das Spülen ist nicht Leistungsumfang der Endreinigung und würde Ihnen, je nach Aufwand, zwischen 35,00 € und 50,00 € in Rechnung gestellt werden.
- Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Wohnung nicht mit stark verschmutzten Straßenschuhen betreten. Das gilt insbesondere da, wo der Fußboden- oder Treppenbelag aus Teppich oder Holz besteht. Bei extremen Verschmutzungen des Mietobjektes würde Ihnen eine zusätzliche Reinigungspauschale, je nach Aufwand, in Rechnung gestellt werden.
- Im Haus/in der Wohnung herrscht striktes Rauchverbot. Grundsätzlich sind im Garten-/Balkonbereich Aschenbecher zu benutzen. Beschädigungen wie Brandflecken und Löcher in und an den Möbeln, Fußboden, Bettwäsche oder –zeug, Tischwäsche etc. haben zur Folge, dass wir Ihnen dieses zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung stellen müssen. Dies ist keineswegs im Mietpreis enthalten. Für verantwortungsbewusste Raucher ist es auch selbstverständlich, dass Zigarettenkippen nicht auf das Grundstück, auf die Straße oder in die Natur geworfen werden.
- Die Wohnung ist auch in den kalten Jahreszeiten ausreichend zu lüften. Normales Lüften sollte durch möglichst kurzfristiges Öffnen der Fenster erfolgen.
- Das Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen und Grünflächen ist nur an den gekennzeichneten Flächen erlaubt. Bitte benutzen Sie die Stellplätze, die zur Wohnung gehören. Fahrzeuge dürfen auf dem Grundstück nicht gewaschen werden. Ölwechsel und Reparaturen dürfen nicht auf dem Grundstück vorgenommen werden.
- Der Kamin in der Wohnung inklusive Grillrost ist gereinigt zu hinterlassen. Bei nichtgereinigten Hinterlassen des Kamins erlauben wir uns eine Gebühr für die Reinigung in Höhe von 20,00 € zu erheben. Verbrannt werden darf: Im Kamin nur handelsübliches Kaminholz und entsprechender Kaminanzünder. Sollten durch unsachgemäßen Verbrennen im Kamin Schäden festgestellt werden, werden wir diese an Sie weiterberechnen.
- Möbel/Inventar
Die Möbel und das Inventar haben einen festen Platz in der Wohnung, der sich nach deren Funktion richtet. Bitte stellen Sie die Möbel nicht um. Der Balkon ist möbliert. Die Verwendung der Wohnungsmöbel für Balkon, Terrasse oder Garten ist untersagt. Auch sonstiges Inventar, inklusive Besteck, Geschirr etc. sind in der Wohnung zu belassen. Auch die nachfolgenden Gäste möchten das Objekt in einem vollständigen Zustand beziehen und es ist mit einem erheblichen Aufwand für uns verbunden, bei Nichtbeachtung das Inventar den entsprechenden Objekten wieder zuzuordnen. - Kündigung
Bei mehrfachen Verstoß gegen diese Hausordnung kann der Vermieter den Mietvertrag einseitig kündigen und der Gast hat die Ferienwohnung sofort zu verlassen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises besteht nicht.
Allgemeine Hausordnungen der Mietobjekte das
- Beschädigungen
- Sie haben die Wohnung ohne Mängel übernommen. Wenn Ihnen ein Defekt auffällt oder ein Einrichtungsgegenstand fehlt, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Wenn während Ihres Aufenthaltes etwas kaputt geht, sind wir für ein Hinweis dankbar. Bitte melden Sie den Schaden persönlich bei der Schlüsselabgabe.
- Der Ordnung halber möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie für Beschädigungen haften, die während Ihres Aufenthaltes entstehen. Es kann immer etwas kaputt gehen und wir können über alles reden. Bitte gehen Sie einfach so sorgfältig wie möglich mit der Wohnung und den Einrichtungsgegenständen um.
- Schutz vor Lärm
- Bitte akzeptieren Sie aus Rücksicht auf die anderen Gäste und Mitbewohner im Haus die üblichen Ruhezeiten. Üblicherweise liegen diese zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr bzw. zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr. Auch in den übrigen Zeiten gilt natürlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Üblicherweise herrscht in unserem Haus ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis. Damit dies so bleibt, bitten wir Sie, Fernseh-, Radio und Tongeräte stets auf Zimmerlautstärke einzustellen. Die Benutzung der Geräte im Freien ist untersagt.
- Spiel und Sport auf dem Grundstück sind untersagt.
- Sicherheit
- Bitte schließen Sie alle Fenster und Türen, wenn Sie die Wohnung verlassen, auch wenn dies nur kurzfristig geschehen sollte. Sonnenschirme und Sitzauflagen müssen grundsätzlich in die Wohnung gebracht werden. Dies gilt insbesondere, wenn ungemütliches Wetter herrscht oder zu erwarten ist. Die Nutzung des Sonnenschirms erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Schlüssel zu Ihrer Ferienwohnung geben Sie bitte nicht aus der Hand. Bei Verlust der Schlüssel haftet der Mieter. Die Kosten für die Beschaffung einer neuen Schließanlage trägt der Mieter.
- Zum Schutz sind die Haustüren immer geschlossen zu halten. Bei Verlust von Wertgegenständen und/oder Inventar haftet der Mieter.
- Hauseingänge, Treppen und Flure erfüllen ihren Zweck als Fluchtweg nur, wenn sie freigehalten werden. Sie dürfen daher nicht zugeparkt oder durch Fahr- oder Motorräder, Kinderwagen etc. versperrt werden.
- Versagt die allgemeine Flur- oder Treppenhausbeleuchtung, so ist unverzüglich die Kontaktperson zu benachrichtigen.
- Das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen ist auf den Balkonen und unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nicht gestattet.
- Reinigung
- aus/Wohnung und Grundstück sind rein zu halten. Verunreinigungen sind vom verantwortlichen Mieter unverzüglich zu beseitigen. Bitte achten Sie darauf, dass kein Abfall und Unrat im Haus, auf den Zugangswegen oder am Standplatz der Müllbehälter verschüttet wird.
- Der Müll soll in die bereitgestellten Abfallbehälter getrennt entsorgt werden. Der Müll ist vor Abreise aus der Wohnung zu entfernen. Es ist nicht Aufgabe der Reinigungskräfte dies zu tun.
- Schnee- und Eisbeseitigung und das Streuen bei Glätte erfolgt durch die Hausverwaltung bzw. eines Beauftragten.
- In die Toiletten und/oder Abflussbecken dürfen keine Haus- und Küchenabfälle, Windeln u. ä. geschüttet oder geworfen werden.
- Bitte beachten Sie, dass Geschirr nur im sauberen Zustand wieder in die Schränke eingeräumt wird. Gleiches gilt auch für Besteck, Töpfe und Geräte, die Sie benutzt haben. Das Spülen ist nicht Leistungsumfang der Endreinigung und würde Ihnen, je nach Aufwand, zwischen 35,00 € und 50,00 € in Rechnung gestellt werden.
- Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Wohnung nicht mit stark verschmutzten Straßenschuhen betreten. Das gilt insbesondere da, wo der Fußboden- oder Treppenbelag aus Teppich oder Holz besteht. Bei extremen Verschmutzungen des Mietobjektes würde Ihnen eine zusätzliche Reinigungspauschale, je nach Aufwand, in Rechnung gestellt werden.
- Im Haus/in der Wohnung herrscht striktes Rauchverbot. Grundsätzlich sind im Garten-/Balkonbereich Aschenbecher zu benutzen. Beschädigungen wie Brandflecken und Löcher in und an den Möbeln, Fußboden, Bettwäsche oder –zeug, Tischwäsche etc. haben zur Folge, dass wir Ihnen dieses zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung stellen müssen. Dies ist keineswegs im Mietpreis enthalten. Für verantwortungsbewusste Raucher ist es auch selbstverständlich, dass Zigarettenkippen nicht auf das Grundstück, auf die Straße oder in die Natur geworfen werden.
- Die Wohnung ist auch in den kalten Jahreszeiten ausreichend zu lüften. Normales Lüften sollte durch möglichst kurzfristiges Öffnen der Fenster erfolgen.
- Das Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen und Grünflächen ist nur an den gekennzeichneten Flächen erlaubt. Bitte benutzen Sie die Stellplätze, die zur Wohnung gehören. Fahrzeuge dürfen auf dem Grundstück nicht gewaschen werden. Ölwechsel und Reparaturen dürfen nicht auf dem Grundstück vorgenommen werden.
- Der Kamin in der Wohnung inklusive Grillrost ist gereinigt zu hinterlassen. Bei nichtgereinigten Hinterlassen des Kamins erlauben wir uns eine Gebühr für die Reinigung in Höhe von 20,00 € zu erheben. Verbrannt werden darf: Im Kamin nur handelsübliches Kaminholz und entsprechender Kaminanzünder. Sollten durch unsachgemäßen Verbrennen im Kamin Schäden festgestellt werden, werden wir diese an Sie weiterberechnen.
- Möbel/Inventar
Die Möbel und das Inventar haben einen festen Platz in der Wohnung, der sich nach deren Funktion richtet. Bitte stellen Sie die Möbel nicht um. Der Balkon ist möbliert. Die Verwendung der Wohnungsmöbel für Balkon, Terrasse oder Garten ist untersagt. Auch sonstiges Inventar, inklusive Besteck, Geschirr etc. sind in der Wohnung zu belassen. Auch die nachfolgenden Gäste möchten das Objekt in einem vollständigen Zustand beziehen und es ist mit einem erheblichen Aufwand für uns verbunden, bei Nichtbeachtung das Inventar den entsprechenden Objekten wieder zuzuordnen. - Kündigung
Bei mehrfachen Verstoß gegen diese Hausordnung kann der Vermieter den Mietvertrag einseitig kündigen und der Gast hat die Ferienwohnung sofort zu verlassen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises besteht nicht.